Drohnenführerschein – ab jetzt möglich.
Ab sofort steht das Lehrmaterial für den Drohnenführerschein Kate. OPEN zur Verfügung. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in das Lehrmaterial sowie in die verscheidenen Kategorien OPEN.
Die Fragen sind in 4 Module aufgeteilt:
- Luftrecht und Sicherheit
- Menschliches Leistungsvermögen
- Betriebliche Verfahren
- Allgemeine UAS-Kunde
Der folgenden Übersicht können Sie die inhaltlichen Themenbereiche* entnehmen:
Luftrecht und Sicherheit | Menschliches Leistungsvermögen | Betriebliche Verfahren | Allgemeine AUS-Kunden |
a. Air Safety b. Airspace Restrictions c. Aviation Regulations d. Privacy and Data e. Protection InsuranceSecurity | g. Human Performance Limitations | h. Operational Procedures | i. UAS Gerneral Knowledge |
Hinweis: Genauso rasant wie sich die Drohnenbranche entwickelt hat, werden sich auch die Prüfungsfragen weiterentwickeln. Schauen Sie auch nach absolvierter Prüfung ab und zu in die Entwicklung hinein.
Lehrmaterial – Kompetenznachweis für Fernpiloten
Auf der Seite von dronespace.at (Betreiber Austro Control) steht das offizielle Lehrmaterial für den österreichischen Drohnenführerschein zur Verfügung.
Die „Open“ Kategorie wird weiter in drei Unterkategorien aufgeteilt: A1, A2 und A3.
A1
Ein Betrieb in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen unter 900g maximalem Abfluggewicht mit der Kennzeichnung C0 und C1 und Eigenbauten unter 250g (aber auch vor 31.12.2020 in Verkehr gebrachte Geräte unter 250g) durchgeführt werden. Während beide Drohnenklassen in einem „Follow-me“ Modus innerhalb von 50 Metern betrieben werden können, ist der Überflug von unbeteiligten Personen nur mit einer C0 Drohne gestattet.
A2
Die Unterkategorie A2 ist für Drohnen in der Klasse C2 (900g bis 4 kg) vorgesehen und definiert einen Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen. Dieser Abstand kann auf bis zu 5 Metern verringert werden, wenn die Drohne in einem „Low-Speed Mode“ mit maximal 3 m/s betrieben wird und externe Umstände (Wetter, etc.) es zulassen.
A3
Die Unterkategorie A3 ist für Drohnen von 900g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht vorgesehen und sieht zusätzliche Vorkehrungen vor. So darf das Fluggerät nur mit mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten benutzt werden. Im geplanten Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg.
Nach dem neuen Regulativ wird eine „Remote ID“ Funktion verlangt, welche die Höhe, Position, Betreiberkennung und andere Informationen an alle Empfänger in Funkreichweite überträgt. Diese Anforderung wird gekoppelt mit einer „Geo-Awareness“ Funktion, die Luftraumgegebenheiten erkennt und den Betreiber bei potenziellen Verstößen warnt und wird bei C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. Aufgrund ihres geringen Gewichts sind C0 Drohnen von dieser Regelung nicht betroffen. Ebenso entfällt diese Anforderung bei C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg.
Je nach Unterkategorie muss auch der Drohnen-Pilot verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Für A1 muss sich der Drohnen-Pilot mit dem Benutzerhandbuch vertraut machen. Beim Betrieb von Drohnen ab 250g muss zum Erwerb der zum Drohnenflug erforderlichen Kenntnisse zusätzlich eine Online-Kurs absolviert und danach online ein Test abgelegt werden.
- Auch für A3 muss sich der Drohnen-Pilot mit dem Benutzerhandbuch vertraut machen und den Online-Kurs und Online-Test absolvieren.
- Für den Betrieb in A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control erforderlich.
Alle Informationen zum neuen „Drohnenführerschein“ und wie Sie diesen erhalten finden sie hier.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass je nach Unterkategorie verschiedene Anforderungen an den Betrieb, das Gerät und den Piloten gestellt werden.

Übergangsregelung für Drohnen ohne EU-Kennzeichnung
Haben Sie bereits eine Drohne, die die oben genannten technischen Anforderungen nicht erfüllt und daher keine Kennzeichnung C0, C1, C2, C3 oder C4 aufweist? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Drohne während der Übergangsfristen trotzdem in der „Open“ Kategorie verwenden:
- Drohnen bis 500 g können unter den Voraussetzungen der Unterkategorie A1 verwendet werden. Für Geräte unter 250 g gelten Erleichterungen.
- Drohnen bis 2 kg können unter den Voraussetzungen der Kategorie A2 verwendet werden. Jedoch ist zu unbeteiligten Personen ein Abstand von mind. 50 Metern (anstatt 30 Metern) einzuhalten.
- Drohnen unter 25 kg können unter den Voraussetzungen der Kategorie A3 verwendet werden.
Alle Voraussetzungen für den Betrieb finden Sie in dieser detaillierten Übersicht zu den Übergangsregelungen:

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