EU-Drohnenverordnung 2021
Wird die EU-Drohnenverordnung auf 2021 verschoben?
Seit Beginn der Corona-Situation wurde ein Gerücht immer lauter. Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation beabsichtigt die Europäische Kommission, das Anwendbarkeitsdatum des europäischen Regulativs um 6 Monate zu verschieben. Damit wäre die EU-Verordnung statt ab 01.07.2020 erst ab 01.01.2021 anwendbar.
Seit Donnerstag 23.04.2020 gibt es Klarheit. Laut dem Drohnenportal der AustroControl (dronespace.at) wurde das EU-Regulative um 6 Monate verschoben. Somit tritt die EU-Verordnung mit 01.01.2021 in Kraft.
Bis dahin gelten weiterhin die seit Jänner 2014 definierten österreichischen Luftfahrtregeln für Drohnen.
Rechtliche Rahmenbedingungen 2021
Anwendungsszenarien
Künftig wird der Betrieb von Drohnen in drei Kategorien eingeordnet: ‚open‘, ’specific‘ oder ‚certified‘.
Diese Kategorien bauen auf dem risikobasierten Ansatz der Europäische Agentur für Flugsicherheit auf, der Drohneneinsätzen mit erhöhtem Risiko zusätzliche Auflagen und Restriktionen auferlegt.
Parallel zu der Etablierung der Betriebskategorien werden künftig Drohnen mit einer CE Kennzeichnung für Drohnen klassifiziert. Dabei gibt es in jeder Klasse zusätzlich zum maximalen Gewicht weitere Anforderungen zur Förderung der Sicherheit am Boden und in der Luft. Aktuell wurden die Anforderungen für die Klassen C0 bis C4 veröffentlicht, weitere Klassen sollen in Zukunft nachkommen.
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VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION in Deutsch
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Die EU-Drohnengesetze
Die EU-Drohnengesetze definieren einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Zusätzlich gibt es aber weiterhin länderspezifische Vorgaben der Mitgliedsstaaten der EU (MSs = Member States), die zusätzlich erfüllt werden müssen.
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